Gabi Reinmann

Hochschuldidaktik

Ein großes Dankeschön an die Bildungspolitik

| 2 Kommentare

Auf der Web-Seite der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wird u.a. in den FAQs die Frage beantwortet, ob alle, die einen Bachelor haben, in einen Master-Studiengang wechseln können. Da heißt es: „Grundsätzlich berechtigt der Bachelor zur Aufnahme eines Master-Studiums. Zusätzlich zu einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss kann die Hochschule weitere Zulassungskriterien festsetzen, zum Beispiel ein Test oder ein Auswahlgespräch. Der Bachelor gilt zunächst als Regelabschluss, d.h. sicherlich werden nicht alle Studierenden direkt im Anschluss einen Master-Studiengang beginnen. Ein Teil der Studierenden wird zunächst in das Berufsleben eintreten und unter Umständen nach oder begleitend zu einer Berufstätigkeit ein Masterstudium aufnehmen.“ Soweit die Theorie oder sollten wir besser sagen: die unbestimmte Ahnung der HRK?

In einer bereits einige Jahre zurückliegenden Befragung der HIS GmbH wird deutlich, dass immerhin 4/5 der Bachelor-Absolventen einen Master machen wollen. Das entspricht auch in etwa unserer Erfahrung im Studiengang Medien und Kommunikation. Davon, dass der Bachelor also Regelabschluss ist, kann keine Rede ist. Interessanter Weise erkennt nicht mal die Universität (jedenfalls die unsrige) einen BA-Abschluss als Voraussetzung dafür an, z.B. als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem Drittmittelprojekt arbeiten zu können (gleichzeitig wird diskutiert, ob und wann man gleich nach dem BA promovieren könnte – wie absurd!)

Zwei Probleme tun sich aus meiner Sicht aktuell besonders stark auf:

  1. Investitionen seitens der Länder konzentrieren sich komplett auf den Bachelor: Es zählen neue Studienplätze, aber ausschließlich Bachelor-Plätze (damit die Abiturienten versorgt werden können)! Diesen Studierenden suggeriert man zwar, dass sie nachher einen Master dranhängen können, man verschweigt ihnen aber, dass es in vielen Fächern viel zu wenige Master-Plätze gibt, denn dafür dürfen neue Ressourcen, die man den UNiversitäten gibt, gar nicht verwendet werden (vielleicht hofft man darauf, dass vielen nach einem Klausur-bestückten BA-Studiengang die Lust auf Uni ohnehin vergangen ist). Das ist nicht nur eine üble Täuschung der Studierenden, sondern das nimmt uns auch die Chance für eine vernünftige Nachwuchsförderung.
  2. Selbst auf der operativen Ebene hat man irgendwie alles nur zur Hälfte, aber bestimmt nicht zu Ende gedacht: Wer wie wir als Einzelperson im Schnitt ca. 30 Erstgutachten pro Semester zu erstellen hat und wer, wie wir alle, ganz offiziell drei Monate Zeit für Gutachten erhält, der kann innerhalb weniger Wochen nicht alle Abschlussarbeiten gelesen und korrigiert haben – aber genau das wäre für die Studierenden nötig, um anschließend an den Bachelor- in einen Master-Studiengang übergehen zu können. Diese Studierenden hängen komplett in der Luft – sowohl an der eigenen Uni und noch mehr, wenn sie nach dem Bachelor in den Master einer anderen Uni wechseln wollen. Selbst die Mobilität im eigenen (Bundes-)Land wird da schnell zum Spießrutenlauf. Die Studentenkanzleien und Prüfungsämter scheinen mir allerorten überfordert zu sein – und überrannt von Beschlüssen, die keine praktische Grundlage haben.

Vielen Dank an die Bildungspolitik, kann ich da nur sagen: Vielen Dank für die sorgfältigen Planungen und realistischen Einschätzungen. Vielen Dank auch, dass es völlig egal zu sein scheint, welche Erfahrungen sich aktuell an vielen Universitäten anhäufen, ohne dass diese auch nur irgendwie zur Kenntnis genommen werden!

2 Kommentare

  1. Hallo Gabi,
    keine Sorge, alles wird gut. Denn im Papier der Ministerpräsidenten und der Kanzler, das zu lesen und Frau Schavan aufgetragen hat, steht:
    „Die Länder setzen ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelation in BA und MA-Studiengängen […] fort. Sie werden einen gegebenfalls erforderlichen erhöhten Betreuungsaufwand bei der Finanzausstattung der Hochschulen berücksichtigen.“ (S.12)
    Das hört sich doch gut an… stünde nicht an anderer Stelle:
    „Der Bund widerspricht dem zum jetzigen Zeitpunkt.“ (S.6)
    Achtung, das Zitat erscheint aus dem Zusammenhang gerissen. Es passt aber dennoch. Wer nachlesen mag:
    http://www.bundesregierung.de/Content/DE/__Anlagen/2008/10/2008-10-22-bildungsgipfel,property=publicationFile.pdf

  2. Pingback: Randnotizen » Fehlsteuerung bei Bologna-Prozess?

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.