Bereits am 18. März hat das Bundesverfassungsgericht eine Pressemitteilung (hier) verfasst, die – wie nicht anders zu erwarten – viele Kommentare ausgelöst hat. Wörtlich heißt es da im ersten Abschnitt: „Die Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach Studiengänge durch Agenturen „nach den geltenden Regelungen“ akkreditiert werden müssen, sind mit dem Grundgesetz (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar. Dies hat der Erste Senat mit heute veröffentlichtem Beschluss in einem Verfahren der konkreten Normenkontrolle auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Arnsberg entschieden. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit steht zwar Vorgaben zur Qualitätssicherung von Studienangeboten grundsätzlich nicht entgegen. Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen darf der Gesetzgeber jedoch nicht anderen Akteuren überlassen. Der Landesgesetzgeber hat verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Januar 2018 an zu treffen.“
Na ja, das dürfte jetzt wohl alle Länder beschäftigen, endlich wieder die Diskussion über den Sinn und Unsinn von Akkreditierungen anstoßen und hoffentlich auch neue Handlungsoptionen auf den Plan rufen. Aus der Vielzahl der Stimmen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe ich drei ausgewählt:
Plakativ, aber treffend schreibt Jürgen Kaube (hier) in der FAZ online über die Zeche, die bislang beim Akkreditieren gezahlt wird, an der sich Professoren (natürlich auf Kosten des Staates) beteiligen, damit man von einer wissenschaftlichen Begutachtung sprechen kann: „Rechnet man drei Gutachter aus der Professorengruppe je Verfahren, ergibt sich ein Bedarf von 54.000 Personen alle fünf Jahre, die qua Aktenstudium, Ortstermin und Endbericht etwa drei Arbeitstage damit verbringen. Jährlich macht das 250.000 Stunden und also bei einer normalen Jahresarbeitszeit rechnerisch 150 deutsche Professoren, die überhaupt gar nichts anderes machen als zu akkreditieren. Schließlich ist die Akkreditierung ein Geschäft: für die privaten Agenturen, die sie organisieren. Bis zu 15.000 Euro nehmen sie pro Verfahren.“
Im Tagesspiegel fordert Peter Wex (hier) unter anderem, die bekannten Mängel der Akkreditierung abzustellen: „Der hohe bürokratische Aufwand, die unsicheren Bewertungskriterien und die Kosten des Verfahrens, die intransparente Bestimmung der Gutachter, die Fixierung auf Mindeststandards und vor allem die Bereinigung und Verbesserung der inhaltlichen Vorgaben aus den KMK-Regelungen“. Und aus meiner Sicht völlig zu Recht stellt er fest: „Die Erfahrungen aus einer 15 Jahre währenden Modulherrschaft und die Wahrnehmungen aus hunderten von Workshops sollten Anschauungsunterricht genug bieten, um ein besseres Studien- und Prüfungswesen an deutschen Hochschulen zu generieren.“
Drastischer drückt sich Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, in einem Interview (hier) mit dem Deutschlandfunk aus: „Die Verfahren waren schlichtweg überbürokratisch. Da wurden 600 Seiten starke Aktenordner angefertigt, die nie ein Mensch wirklich gelesen hat. Da wurden Entscheidungen gefällt, die an der Wissenschaft und an den Interessen der Studierenden vorbeigehen, und insofern muss ich sagen, haben alle, die in der Szene tätig sind, eigentlich, salopp gesagt, die Schnauze voll davon. So geht das nicht. Wir wollen Qualitätssicherung, wir wollen dafür sorgen, dass die Studiengänge passgenau an andere Studiengänge andocken, dass Beschäftigungsfähigkeit hergestellt wird, dass die Studiengänge studierbar sind für unsere Studierenden, aber das schaffen wir nicht, wenn wir solche Verfahren haben, wie die bisher gehandhabten Akkreditierungsverfahren.“