Gabi Reinmann

Hochschuldidaktik

Bananenverordnung

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Michael Kerres berichtet in seinem Blog (hier) von den wundersamen Wandlungen bei den Vorgaben im Akkreditierungsverfahren. Ihm fallen z.B. die wachsenden Details in den Vorgaben auf: „So darf es nach neuesten Vorgaben keine Abschlussprüfung mehr geben. … Der europäische Standardisierungsprozess sieht eine solche Prüfungsleistung nicht mehr vor. Ähnliche Vorgaben gibt es jetzt für die vorgeschriebene Modulgröße, für den Umfang von Masterarbeiten, für die Dauer von Prüfungen etc. Dabei gelten wesentliche Vorgaben von vor fünf Jahren jetzt nicht mehr. Vor fünf Jahren MUSSTE der Studiengang z.B. englisch firmieren (was ich damals für falsch hielt), nun MUSS er deutsch heißen“. Letzteres belegt zum einen, welche Nichtigkeiten da ins Visier geraten, was wohl anzeigt, dass wir uns offenbar in Richtung Bananenverordnung der EU bewegen. Zum anderen wird deutlich, dass man Dinge zur Vorschrift macht, für die es wenig stichhaltige und vor allem offenbar kaum lange haltbare Argumente gibt.

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