Fetisch und Folklore

Im November 2024 habe ich (hier) von der Gründung der Gesellschaft für Didaktik der Rechtswissenschaft (GfDR) berichtet und diese fachdidaktische Initiative auf hochschulischer Ebene als gutes Zeichen für die Wissenschaftsdidaktik bezeichnet. Nun war Julian Krüper, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Verfassungstheorie und interdisziplinäre Rechtsforschung an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum und Vorsitzender des Vorstands der GfDR, kürzlich im Online-Forum zu Gast, das ich im Rahmen des Professor:innen-Programms an unserer Uni anbiete. Allerdings hatte ich diesmal (aufgrund zu weniger Anmeldungen) das Forum geöffnet – und zwar für Personen mit Interesse an Wissenschaftsdidaktik, denn: Die Intention meiner Einladung war, etwas mehr über die Gründung dieser Gesellschaft als mögliches (wissenschaftsdidaktisch interpretierbares) Modell für andere Disziplinen zu erfahren.

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Wenn das Examen das Lernen steuert

Die Gestaltung von Lehre in der Rechtswissenschaft ist eine besondere Herausforderung: Das juristische Staatsexamen ist anspruchsvoll, das Studium lang und es steht oft in keinem direkten Verhältnis zu dem, was man in der Rechtswissenschaft eigentlich alles lernen könnte und vielleicht auch sollte. Das Examen steuert das Lernen in vieler Hinsicht und das macht es nicht gerade leicht für Lehrpersonen, die gerne andere Wege gehen. Trotzdem – und das erscheint mir alles andere als selbstverständlich – gehört die Rechtswissenschaft zu den wenigen Disziplinen, die eine hochschulische Fachdidaktik betreiben, mit einer eigenen rechtsdidaktischen Zeitschrift und Publikationen. Dahinter stehen engagierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich viele Gedanken machen – z.B. darüber, wie man auch im Jura-Studium Forschung und Lehre verbinden kann.

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Die Rechtswissenschaft als Vorreiter der Wissenschaftsdidaktik?

Seit wenigen Wochen liegt ein Rezensionsexemplar eines rechtdidaktischen Sammelbandes auf meinem Schreibtisch: Schmidt, M. & Trute, H.-H. (2023). Lehre der Digitalisierung in der Rechtswissenschaft. Baden-Baden: Nomos.

Nun habe ich das Buch gelesen, das Beiträge einer Tagung im April 2022 in Hamburg versammelt. Ich denke, dass die Lektüre auch für Lehrpersonen andere Disziplinen und für die Hochschuldidaktiker interessant ist. Wer die Gründe dafür wissen will, sei auf die folgende Rezension verwiesen. Rezension-Sammelband-Juli-2023

Kein sinnvolles Konzept

In der Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft (ZDRW) ist im Heft 3 aus dem letzten Jahr ein kritischer Beitrag zum Constructive Alignment erschienen (Titel: Shall assessment drive learning? Vom Sinn und Unsinn eines ´constructive alignments´ des universitären Rechtsunterrichts“, erschienen in der ZDRW 5/3 (2018), 189-207). Steffen Jauß setzt sich hier mit den Fehlentwicklungen auseinander, die bei der Anwendung des an Hochschulen inzwischen als „gesetzt“ geltenden Prinzips bzw. Instruments des Aufeinander-Abstimmens von Prüfen, Lehre und Lernaktivität (= Constructive Alignment) zu beobachten seien.

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