Gabi Reinmann

Hochschuldidaktik

Zum Verzweifeln

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Auf e.teaching.org findet man hier einen instruktiven Blogpost über „kleine Helfer durch den Studienalltag“. Der Studienalltag hat sich mit der Corona-Pandemie massiv verändert: Je nach Pandemiestadium läuft vieles oder alles digital ab. Zu fragen, wie sich unter diesen Umständen vor allem sozialer Austausch im Studium organisieren lässt, ist folglich wichtig; die oben verlinkte Zusammenstellung und Kommentierung diverser Apps bzw. Online-Lösungen zu diesem Zweck sind ein entsprechend guter Vorstoß – für Studierende, aber auch für Lehrende, denn: Viele Lehrende suchen derzeit nach Möglichkeiten, ihre Studierenden darin zu unterstützen, ihr (Selbst-)Studium zu strukturieren und soziale Interaktionen zu stärken.

Doch welche Software-Anwendungen sind überhaupt erlaubt? Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt Lehrende mitunter verzweifeln. Ohne juristische Kenntnisse wird es, so meine Erfahrung, immer schwieriger, Entscheidungen zu treffen, jedenfalls da, wo überhaupt noch Entscheidungsspielraum besteht. Nicht wenige Hochschulen haben bereits Verbotslisten von Apps und Programmen erstellt – meist ohne den Lehrenden rechtlich unbedenkliche Alternativen anbieten zu können. Und das ist auch aus hochschuldidaktischer Sicht zum Verzweifeln: Wenn man dieser unsäglichen Pandemie ja noch irgendetwas Konstruktives abringen will, dann unter anderem der Umstand, dass sich gerade viele Lehrende engagiert und ernsthaft mit verschiedenen Möglichkeiten auseinandersetzen, Lehre mit digitalen Mitteln qualitativ gut zu gestalten. Wer dann das Learning Management System seiner Hochschule mit seinen Begrenzungen auch mal verlassen will, kann schnell in einen Spießrutenlauf geraten: Gerade neue Funktionalitäten in Zoom entdeckt? Gesperrt wegen der DSGVO! Eben Padlet erfolgreich ausprobiert? Verboten wegen der DSGVO! Aus der Not heraus ein Google-Produkt zur Zufriedenheit aller herangezogen? Sowieso untersagt wegen der DSGVO!

Ich möchte hier auf keinen Fall falsch verstanden werden: Wir brauchen Datenschutz, und wir brauchen einen europäischen Datenschutz; ich bin keine Juristin und kann den Kern der DSGVO fachlich nicht beurteilen, sondern nur die Auswirkungen ihrer Auslegung auf den Lehralltag. Aber spätestens in Zeiten wie den aktuellen (Stichwort Pandemie) brauchen wir nicht juristische Kommentare, sondern Lösungen für Lehrende und Studierende! Lehrende haben natürlich die Pflicht, sich an die DSGVO zu halten; sie sind aber ebenso verpflichtet, selbst im Krisenmodus qualitativ hochwertige Lehre anzubieten – und dafür benötigen sie brauchbare digitale Systeme und Werkzeuge. Hier sind der Bund, die Länder und Hochschulleitungen gefragt, denn: Notwendig sind zum einen kurzfristig Kompromisslösungen für den Übergang und zum anderen mittel- und langfristig eine Entwicklung von DSGVO-konformen Alternativen.

Um also am Ende nochmal auf die Liste von e-teaching.org zurückzukommen: Lehrende an deutschen Hochschulen würden sich vermutlich auf den Link stürzen, wenn es da sozusagen einen Präsentkorb mit DSGVO-konformen Helfern für Studium und Lehre gäbe, die allen bundesland- und hochschulspezifischen Auslegungen standhalten … träumen darf man ja noch :-).

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