Seit Anfang 2015 laufen im Hintergrund bereits die Vorarbeiten für eine neue wissenschaftliche Zeitschrift, die sich auf Design-Based Research in den Bildungswissenschaften spezialisiert: Educational Design Research (EDeR), die zweimal im Jahr erscheinen soll, deutsche und englische Beiträge umfasst und online sowie im Open Access-Format publiziert (hier ein Überblick über die Beteiligten).
Monat: April 2016
Ein bisschen wie Radfahren
Die vielen „Aufbauarbeiten“ und immer wieder neuen Herausforderungen in den letzten paar Jahren haben dazu geführt, dass ich im Vergleich zu früheren Semestern eher wenige Lehrveranstaltungen angeboten habe. Im vergangenen Wintersemester dann konnte ich im Rahmen einer Blended Learning-Veranstaltung im Master of Higher Education testen, ob ich es noch kann … also okay – ist ein bisschen wie Radfahren, verlernt man nicht so schnell Im April, Mai und Juni habe ich nun die Aufgabe, jeweils dreitägige Blockveranstaltungen anzubieten. Inhaltlich und methodisch konzipiert sind alle drei Angebote zu den Themen Curriculumentwicklung, didaktische Prüfungsgestaltung und forschungsnahes Lehren und Lernen bereits. Während mir die Themen vertraut sind, sind es die Formate eher nicht: Drei Tage am Stück werden mich durchaus herausfordern. Blockveranstaltungen in dieser Länge verlangen natürlich eine ganz andere Dramaturgie als die wöchentliche Lehrveranstaltung. Ich bin gespannt, wie gut oder schlecht ich simuliert habe, was es da nun in den kommenden Tagen und Monaten umzusetzen gilt. Ich werde in jedem Fall von meinen Erfahrungen mit dieser Form von Veranstaltung (im Sommer) berichten.
Schnauze voll von der Modulherrschaft
Bereits am 18. März hat das Bundesverfassungsgericht eine Pressemitteilung (hier) verfasst, die – wie nicht anders zu erwarten – viele Kommentare ausgelöst hat. Wörtlich heißt es da im ersten Abschnitt: „Die Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach Studiengänge durch Agenturen „nach den geltenden Regelungen“ akkreditiert werden müssen, sind mit dem Grundgesetz (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar. Dies hat der Erste Senat mit heute veröffentlichtem Beschluss in einem Verfahren der konkreten Normenkontrolle auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Arnsberg entschieden. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit steht zwar Vorgaben zur Qualitätssicherung von Studienangeboten grundsätzlich nicht entgegen. Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen darf der Gesetzgeber jedoch nicht anderen Akteuren überlassen. Der Landesgesetzgeber hat verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Januar 2018 an zu treffen.“
Cool auf akademisch
Es gibt Jugendsprachen und das Jugendwort des Jahres. Aber ich musste schon zustimmend (!) schmunzeln, als ich in der aktuellen Ausgabe von Forschung & Lehre gleich auf der ersten Seite gelesen habe, dass es auch in der Akademiker-Sprache Trend-Wörter gibt. Ich zitiere einfach mal den Autor Wolfgang Kemp (Emeritus der Universität Hamburg): „Neulich nahm ich an einer Runde von Bewerbungsvorträgen teil: als „Öffentlichkeit“, als Emeritus und als Gast in einem fremden Fach. Hatte sich etwas geändert in der schwierigen Disziplin des gar nicht so heiteren Berufungsratens? Als erstes fiel mir eine Gemeinsamkeit zwischen Kommissionsmitgliedern und Bewerbern auf. Beide sagten sehr gerne „spannend“. Spannend ist geil oder cool auf akademisch. Ich selbst verwende das Wort nie, aber ich unterstütze sehr, dass andere es so oft wie möglich gebrauchen – das ist die einzige Chance, das Wort wieder loszuwerden. Was allerdings dann kommt? Das Gegenteil von spannend hieß übrigens: Ich finde das schwierig.“ Schwierig finde ich nur, wie man die spannende Strategie umsetzt, etwas loszuwerden, indem man es fördert. Ich würde mich aber sehr gern daran beteiligen :-).