Gabi Reinmann

Hochschuldidaktik

Vom Peer Review zur Umerziehung?

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Ich weiß, dass man das an sich nicht macht. Ich mache es trotzdem – einen abgelehnten Forschungsantrag online stellen. Warum? Man kann es als Beitrag zum Wissensmanagement (allgemeine Infos hierzu z.B. hier) im Wissenschaftsbereich sehen: Neben „Best Practices“ können Fehlschläge ebenfalls einen Lerneffekt nicht nur für einen selbst, sondern auch für andere (Nachwuchs-)Wissenschaftler haben – also durchaus eine Form von Wissensteilung. Man kann es vielleicht auch als einen Aspekt von „öffentlicher Wissenschaft“ interpretieren, wie es Christian Spannagel vertritt. Vor allem aber möchte ich damit anregen, über ein Problem nachzudenken und zu diskutieren, das man ansonsten gerne in seiner privaten Schublade verstaut (weil man es halt AN SICH nicht öffentlich macht).

Aber zum Inhalt: Es handelt sich um einen Antrag, in dem wir unsere Erfahrungen und bisherigen praktischen Versuche wie auch theoretischen und empirischen Arbeiten zum Thema „Emotion und Lernen“ einerseits sowie „Assessment und Feedback“ andererseits heranziehen und darauf aufbauend eine Studie (im Feld) durchführen wollten. Maßgeblich an diesem Antrag beteiligt war Silvia Sippel (die mit diesem Blog-Beitrag einverstanden ist).

Ein (kürzeres) Gutachten bewertet den Antrag positiv, moniert aber die beantragten Ressourcen. Dies ist einsichtig und hätte bei einer Überarbeitung auch entsprechend geändert werden können. Auch andere Änderungsvorschläge hätten wir gerne berücksichtigt – unser Vorhaben ist/war sicher nicht frei von Mängeln. Ein zweites (langes) Gutachten dagegen kommt zu einem weitgehend vernichtenden Urteil. Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Bei einem Peer Review-Verfahren ist das nun einmal so und wenn man sich in dieses „Spiel“ begibt, hat man es zu akzeptieren, was selbstredend auch für mich/uns ist (Gedanken zum Thema in diesem Blog siehe auch hier, hier und hier). Allerdings bestärkt mich dieses (eigene) Beispiel mal wieder, dass es unter (sicher nicht allen, aber doch) bestimmten Bedingungen fruchtbar wäre, ein „open peer review“ durchzuführen. Ich würde zu diesen Bedingungen z.B. die Situation zählen, in der verschiedene methodische Auffassungen, letztlich auch erkenntnistheoretische Positionen aufeinanderprallen. Obschon wir bei diesem Antrag versucht haben, den Schwerpunkt auf einen quasi-experimentellen Vergleich zu legen, beinhaltet der Antrag doch auch entwicklungsorientierte Aspekte (wie ich sie z.B. hier und hier versucht habe, theoretisch zu begründen). Diese Richtung bedingt eine an mehreren Stellen andere Vorgehensweise als dies z.B. in der klassischen psychologischen oder pädagogisch-psychologischen Forschung favorisiert wird. Es wäre daher schon spannend gewesen, mehrere Meinungen auf diesen Antrag einzuholen und eine Chance zu haben, genau diese strittigen Punkte unter Peers (!) zu diskutieren. Nun gut, das Verfahren ist eben nicht so, aber man kann es ja immer wieder mal anregen, zumindest darüber nachzudenken, wo und wie man Peer Review-Verfahren auch anders gestalten bzw. Alternativen zur gängigen Praxis in unserer Disziplin ausprobieren könnte.

Kein Verständnis habe ich dagegen für einen speziellen Ablehnungsgrund, der auch im anschließenden Urteil (auf der Basis der Gutachten) formuliert wurde: Dieser Grund ist meine Publikationspraxis und die Feststellung, dass ich kaum in referierten Zeitschriften publiziert hätte, wobei gleich deutlich wird, dass hier ein recht enger Begriff von „Peer Review“ herangezogen wird (nämlich double blind reviews in fast ausschließlich englischsprachigen Journals). Unabhängig davon, dass man bereits darüber streiten kann, ob der Begriff des Peer Review in dieser Enge adäquat ist (zudem: ich mache viele Beiträge online zugänglich, sodass jeder, der es will, ein „Review“ durchführen kann), wundere ich mich schon: Habe ich ein persönliches Stipendium beantragt oder die Finanzierung eines Forschungsprojekts? Geht es um die Förderung meiner Person oder die einer Sache? Darf die Art der Publikationen (wohl gemerkt: nicht die Vorarbeiten, sondern der Ort deren Veröffentlichung) eines Antragstellers wirklich ein Kriterium für die Beurteilung der Qualität eines Forschungsantrags sein? Mir wird geraten, mich im Hinblick auf weitere Anträge diesbezüglich mehr zu engagieren. Gut gemeinter Tipp! Leider aber sind viele dieser Journals ja auch wieder so gestrickt, dass die meisten meiner Arbeiten darin eher keinen Platz finden. Ich müsste also meine Arbeit auf die Zeitschriftenpraxis abstimmen (als Wissenschaftler meint ja erst mal ganz naiv, es sollte umgekehrt sein). Was soll das werden? Ein Umerziehungsprogramm? Das macht mich schon ein bisschen nachdenklich und auch ratlos. Hier der Antrag:

Forschungsantrag

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