Was in Deutschland zur Akkreditierung gesagt, gedacht und gemacht wird, ist mehr als widersprüchlich. Mal ist es Pflicht, mal verfassungswidrig, mal versucht man sich an Reformen einer Praxis, die Universitäten zu einem „Qualitätssiegel“ zwingen, dessen Qualität immer wieder Gegenstand der Kritik ist. Vor einigen Jahren habe ich hier auf einen Text des Aktionsrats Bildung hingewiesen, der sich (also lange vor dem besagten Gerichtsurteil) mit dem Akkreditierungswesen aus meiner Sicht fundiert beschäftigt hat. Die Universität Hamburg hat sich in den letzten Jahren gegenüber Akkreditierungen zurückhaltend gezeigt. Ob die Studiengänge deswegen schlechter sind als an anderen Universitäten, mag man doch bezweifeln. Nun aber moniert der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen an die Universität Hamburg (hier auch ein Blog-Beitrag dazu – aber in Bezug auf andere Aspekte) genau diese Zurückhaltung, was natürlich die Presse gerne (z.B. hier) aufgreift und der Universität ein „Hinterherhinken“ attestiert. Der Präsident kontert (ich zitiere den NDR): „“Es gibt überhaupt keinen Grund, für irgendwelche Formen von Ängsten und es ist verantwortungslos, das zu schüren“, sagte Lenzen.“ Sehe ich auch so. Trotzdem endet der Beitrag mit dem Hinweis, Ende des Monats wollten sich Vertreter von Universität, Wissenschaftsrat und Wissenschaftsbehörde treffen, um darüber zu beraten, „wie das Verfahren beschleunigt werden kann.“ Sollen jetzt im Eilverfahren alle Studiengänge akkreditiert werden? Vielleicht sollte man beim Treffen das schon genannte Gutachten zur Qualitätssicherung an Hochschulen verteilen – und möglichst auch lesen.