Im Moment sitze an meinem 19. Dissertationsgutachten (Erstgutachten) seit 2003 (zehn Jahre – mein Gott!). Ich habe keine Ahnung, ob das viel oder wenig ist. Was ich aber sagen kann ist, dass die Gutachtenerstellung immer schon viel Arbeit war und nach wie vor ist. Nun sollte man meinen, dass man mit der Zeit aufgrund wachsender Übung und Erfahrung schneller wird (zehn Jahre gilt ja auch als magische Grenze zur Expertise). Das ist wohl auch der Fall. Ich bemerke aber gleichzeitig, dass meine Gutachten länger werden – nicht so sehr viel, aber doch ein wenig (früher rund acht Seiten, heute um die zwölf Seiten). Nun hatte ich kürzlich ein interessantes Gespräch mit einem Zweitgutachter aus einer anderen Universität. Der Zweitgutachter lobte mein sehr ausführliches und gut nachvollziehbares Gutachten, das er in wirklich allen Punkten unterstreichen könne. Aber er habe da einen wichtigen Hinweis: An seiner Uni bzw. an seiner Fakultät würde man das so nie auslegen können. Es seien ja neben den genannten Stärken doch auch umfangreich Schwächen und sehr genau Defizite dargelegt und da würde man in Frage stellen, ob man die Arbeit überhaupt durchgehen lassen könne.
Das finde ich nun schon sehr interessant. Immerhin werden Dissertationen (anders als Habilitationsschriften) nicht mit „bestanden – nicht bestanden“ bewertet, sondern es gibt Abstufungen: summa cum laude (also in etwa „ausgezeichnet“) – magna cum laude (damit meint man „sehr gut“) – cum laude (damit bringt man zum Ausdruck, dass die Arbeit gut ist) und „rite“ (im Sinne von: „na ja, geht gerade noch so“). Wenn es nun solche Abstufungen gibt und man als Gutachter zu einem Urteil (Auswahl aus vier Optionen) kommen will, braucht man Gründe: Man muss darlegen, was an der Arbeit ausgezeichnet, sehr gut oder eben gut ist, was aber auch weniger gelungen ist. Und was weniger gelungen ist – so wäre auch mein Anspruch als Doktorand – sollte schon konkret benannt sein. Am Ende kommt es dann darauf an, wie man Stärken und Schwächen zueinander in Beziehung setzt, wie man sie gewichtet und was man daraus folgert. Auf diese Weise arbeitet man sich als Gutachter gewissermaßen zu einer Bewertung vor – zu einem begründeten, hoffentlich nachvollziehbaren Urteil. Wenn man nun die Schwächen und Defizite einer Arbeit nur andeutet, eher knapp in das Gutachten einbaut und insbesondere nicht konkretisiert: Bleibt man dann dem Doktoranden wie auch Dritten (nämlich der Fach-Community) nicht eine Begründung für sein Urteil schuldig? Was ist das für eine Fakultätskultur, die fordert, dass man in Gutachten die negativen Punkte einer Arbeit besser nicht so genau benennt?
Natürlich: Wenn man seine Doktoranden gut betreut, sieht man selbstverständlich die Dissertation nicht bei Abgabe das erste Mal. Bei uns ist es so, dass ich (neben unserem Doktorandenprogramm) alle Kapitel einer Arbeit mindestens zweimal lese und in der Regel auch zweimal ein Feedback mit Hinweisen bis auf die Satzebene gebe. Am Ende bekomme ich dann noch einmal eine vollständige Version. Und auch auf die gibt es in der Regel eine längere Rückmeldung und meistens ist es so, dass Doktoranden dann noch einige Wochen, mitunter Monate, brauchen, um eine zweite „abgabereife“ Fassung zu haben. Auf diese werfe ich dann noch einmal einen letzten Blick. Niemals würde ich diese letzte Fassung „abnicken“, wenn ich der Meinung wäre: Da wird das erforderliche Niveau nicht erreicht. Auch eine Arbeit, bei der es allenfalls auf ein „rite“ hinauslaufen würde, würde ich so lange zurückgeben, bis diese „Wackelstufe“ zwischen „bestanden und nicht-bestanden“ verlassen ist.
Spätestens hier – allerdings auch schon zu früheren Phasen – muss man sich als Betreuer allerdings die Frage stellen: Wann werde ich zum Ko-Autor? Wie viel und mit welchem Konkretisierungsgrad kann, soll, darf ich Verbesserungen anregen, vorschlagen oder einfordern? Ein Feedback muss konstruktiv sein, also Hinweise beinhalten, wie man es besser machen kann, sonst kann der Doktorand damit wenig anfangen. Das lässt sich aber nicht abstrakt bewerkstelligen, sondern muss konkret am einzelnen Beispiel erfolgen. Da kann schon mal die Grenze des „Mitschreibens“ zumindest erreicht werden – und die gilt es dann natürlich, genau nicht zu überschreiten!
Fazit: Die am Ende abgegebene Dissertation, wenn sie denn gut betreut ist, sollte bereits einen umfänglichen „Check“ hinter sich haben. Nur in wenigsten Fällen aber wird sie „perfekt“ im Sinne von „ohne kritisierbare Punkte“ sein (und dann ein „summa cum laude“ erhalten). Vielmehr wird sie zwar das erforderliche Niveau erreicht haben, aber – was sich ja auch in der Benotung zeigt – neben den Stärken mehr oder weniger ausgeprägte Schwächen haben – immer noch, auch und trotz einer intensiven Betreuung, weil man ja eben nicht einfach „mitschreiben“ kann. Und der Zweitgutachter wird noch einmal andere Dinge kritisieren oder auch loben. Und genau dazu – so meine ich jedenfalls – sind die Gutachten da: In diesen muss stehen, wie die Gutachter die Arbeit sehen, welchen wissenschaftlichen Wert die Arbeit aus ihrer Sicht hat, wie verschiedene, möglichst transparent zu machende, Kriterien erfüllt sind, und warum man daher zu welcher Bewertung kommt. Eine solche Bewertung ist niemals „objektiv“ in dem Sinne, dass man zu einem Urteil kommt, auf das alle anderen potenziellen Gutachter exakt auch kommen würden. Genau deswegen ist es ja so wichtig, dass man sein Urteil begründet.
Ich habe das bisher eher intuitiv so gemacht. Seit nun in den letzten eineinhalb Jahren die Plagiatsaffären in den Schlagzeilen waren (vor allem der besonders komplexe „Fall Schavan“), habe ich mich in meinem Vorgehen eigentlich bestätigt gesehen: Auch Gutachter tun gut daran, ihre Bewertungen nachvollziehbar zu begründen (dann müsste man 30 Jahre später nicht rätseln, warum eine Arbeit damals so und heute so bewertet wird). Umso mehr hat mich gewundert, von gänzlich anderen Gepflogenheiten zu hören: Gutachten mit umfänglicher Auflistung von Kritikpunkten und deren Gewichtung gar nicht erst zuzulassen. Ich muss sagen: Da verstehe ich die wissenschaftliche Welt nicht mehr.