Werden an Universitäten Stellen besetzt, in denen Lehre zum Aufgabengebiet gehört, ist meist auch die Eignung einer Person für diese Aufgabe festzustellen. Bezeichnet wird dies in der Regel als pädagogische oder didaktische Eignung. Regelhaft, aber nicht ausschließlich, spielt das in Berufungsverfahren auf Professuren eine zentrale Rolle. Inzwischen sind hierzu verschiedene Instrumente im Einsatz: Probevorlesung oder Probeseminar, probeweise Gestaltung von Lehrsituationen, Lehrveranstaltungsevaluationen, Fortbildungsnachweise, Lehrauffassung oder -philosophie, Lehrkonzept, Lehrplanung, Liste durchgeführter Lehrveranstaltungen oder Lehrbiografie, Praxisbeispiele aus der Lehre, Lehrprojekte oder Lehrforschungsprojekte, Lehrpreise, Lehrportfolio. Welche dieser Instrumente in gegebenenfalls welcher Kombination ausgewählt werden, ist höchst variabel und unterscheidet sich in Deutschland nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Universität zu Universität. Die genannten Bezeichnungen werden zudem nicht überall deckungsgleich verwendet, sind bisweilen organisationsspezifisch definiert oder bleiben in ihrer Bedeutung offen.
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